Was ist ein Berliner Testament und wann ist es sinnvoll?

Was ist ein Berliner Testament und wann ist es sinnvoll?

Der Begriff „Berliner Testament“ bezeichnet ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich Eheleute zum einen gegenseitig als Alleinerben einsetzen und zum anderen verfügen, dass der längerlebende Ehegatte das gemeinsame Vermögen dann an eine dritte Personen, insbesondere die gemeinsamen Kinder, vererbt.

Welche Vorteile hat ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament trägt dem Versorgungsgedanken in der Ehe umfassend Rechnung. Durch die Alleinerbenstellung des längerlebenden Ehepartners kann dieser über das Familienvermögen nach dem Tod seines Ehepartners allein bestimmen und erhält eine weitestmögliche finanzielle Absicherung für seinen Lebensabend. Das Berliner Testament vermeidet zudem das Entstehen einer Erbengemeinschaft nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge, bestehend aus dem längerlebenden Ehepartner und den Kindern des verstorbenen Ehepartners oder, falls er oder sie keine Abkömmlinge hinterlassen hat, seinen Eltern oder Geschwistern.

Welche Nachteile hat ein Berliner Testament?

Pflichtteilsansprüche

Wird der längerlebende Ehegatte Alleinerbe, sind die übrigen gesetzlichen Erben des vorverstorbenen Ehepartners enterbt. Ihnen können Pflichtteilsansprüche zustehen. Vergleiche hierzu im Einzelnen: Magazinbeitrag: Pflichtteilsansprüche

Erbschaftsteuer

Das Berliner Testament führt bei gehobenen Vermögensverhältnissen dazu, dass die Erbschaftsteuerfreibeträge der Kinder nicht bestmöglich ausgeschöpft werden. Das liegt daran, dass jedes Kind gegenüber jedem Elternteil einen Erbschaftsteuerfreibetrag in Höhe von 400.000,— Euro hat (vgl. zu den Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibeträgen auch: Tätigkeitsfeld: Erbschaft und Schenkung). Wird der längerlebende Ehepartner Alleinerbe des erstversterbenden Ehepartners, bleiben die Erbschaftsteuerfreibeträge im Verhältnis zwischen dem erstversterbenden Elternteil und seinen Kindern ungenutzt. Eine gewisse Korrektur dieses steuerlich möglicherweise unerwünschten Ergebnisses ist dann ohne testamentarische Vorkehrungen nur noch durch die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen möglich. Besser ist es daher, diesen steuerlichen Erwägungen, z.B. durch geeignete Vermächtnisse des erstversterbenden Elternteils zugunsten seiner Kinder/Abkömmlinge oder einer entsprechenden Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erfolge Rechnung zu tragen. Das bedarf fachkundiger Beratung, die sich bei gehobenen Vermögensverhältnissen aufgrund möglicher Erbschaftsteuerersparnisse als sehr lohnenswert erweisen kann.

Was sind die häufigsten Fehler in Berliner Testamenten?

Wer ein Berliner Testament handschriftlich verfasst, sollte besonders darauf achten, keine ungewollten erbrechtlichen Bindungswirkungen zulasten des längerlebenden Ehepartners zu erzeugen und keine spezifischen Rechtsbegriffe in Unkenntnis ihrer tatsächlichen Bedeutung zu verwenden. Mehr dazu erfahren Sie hier: Magazinbeitrag: Handschriftliches oder notarielles Testament?

Sollten wir unser Berliner Testament beim Notar beurkunden lassen?

Für die notarielle Form einer Verfügung von Todes wegen gibt es gute Gründe. Dies gilt vor allem, wenn Sie Immobilieneigentümer sind. Mehr dazu erfahren Sie hier: Magazinbeitrag: Handschriftliches oder notarielles Testament?

Was kostet die notarielle Beurkundung eines Berliner Testaments?

Die Kosten eines notariellen Testaments hängen von Ihren Vermögensverhältnissen ab. Mehr dazu erfahren Sie hier Magazinbeitrag: "Was kostet ein notarielles Testament?" und hier Kostenrechner: Gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag.

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