Jeder weiß es, aber nicht jeder kümmert sich rechtzeitig darum: Wer für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit eine Betreuerbestellung vermeiden und seine Selbstbestimmung bewahren möchte, tut dies am Besten in Form entsprechender notarieller Vorsorgedokumente.

Ihre persönlichen Ansprechpartner/innen zum Thema Vorsorge für Krankheit, Unfall & Alter:

Vorsorge für Krankheit, Unfall & Alter

Ihr Vertrauensvorschuss für den Ernstfall

Die notarielle Vorsorgevollmacht

Viele haben es im Familien- und Freundeskreis schon einmal erlebt: Aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder altersbedingt ist ein Mitmensch plötzlich nicht mehr in der Lage, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Das Betreuungsgericht bestellt einen Berufsbetreuer. Plötzlich entscheidet ein fremder Dritter über die persönlichen und finanziellen Belange eines Mitmenschen.

Möchten Sie dies für sich ausschließen, sollten Sie rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilen. Nur so ist die von Ihnen im Voraus bestimmte Vertrauensperson in der Lage, Sie im Ernstfall umfassend zu vertreten. Die Bestellung eines Betreuers ist dann in aller Regel nicht mehr erforderlich.

Durch eine Vorsorgevollmacht in notarieller Form stellen Sie sicher, dass die Vollmacht den weitest möglichen Umfang hat und sich insbesondere auch auf Immobilienangelegenheiten erstreckt. Die Erteilung einer so umfassenden Vollmacht ist ein großer Vertrauensvorschuss, bei dem Sie auf fachkundigen Rat nicht verzichten sollten. Bei der notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht ist unsere Beratung inklusive.

Es ist sinnvoll, dass wir Ihre Vollmacht zusätzlich im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Denn die beste Vorsorgevollmacht nützt nichts, wenn im Ernstfall keiner weiß, dass es sie gibt.

Ihr Plus an Sicherheit

Die Betreuungsverfügung

Es ist sinnvoll, eine von Ihnen erteilte Vorsorgevollmacht um eine Betreuungsverfügung zu ergänzen. Dadurch wird für das Betreuungsgericht verbindlich angeordnet, dass in jedem Fall nur die von Ihnen benannten Vertrauenspersonen zum Betreuer bestellt werden dürfen. Sollte das Betreuungsgericht also trotz der Erteilung einer Vorsorgevollmacht im Ausnahmefall die Anordnung einer Betreuung für erforderlich halten, ist sichergestellt, dass auch dann kein fremder Dritter über Ihre Belange entscheidet.

Ihre Selbstbestimmungsversicherung

Die Patientenverfügung

Auch oder gerade für den Fall, dass das Leben unwiederbringlich zu Ende geht oder ein unumkehrbarer Bewusstseinsverlust eingetreten ist, möchten viele Menschen den Erhalt Ihrer Selbstbestimmung sicherstellen. Die Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, Handlungsanweisungen für diese Lebenssituationen zu treffen. Über Ihren so dokumentierten Willen darf sich niemand hinwegsetzen, auch wenn Sie später nicht mehr in der Lage sein sollten, diesen Willen noch einmal zu äußern.

Keine Patientenverfügung kann konkrete Handlungsanweisungen für jede erdenkliche Behandlungssituation enthalten. Die Formulierungen in der Patientenverfügung können aber auch unabhängig davon einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Ihren mutmaßlichen Willen in einer konkreten Behandlungssituation zu ermitteln. In jedem Fall dient die Patientenverfügung Ihren Vorsorgebevollmächtigten als wertvoller Leitfaden und moralische Stütze in schweren Zeiten.