Wir beraten Sie sowohl bei der Verwendung deutscher notarieller Urkunden im Ausland als auch bei der Verwendung ausländischer Urkunden im Inland.

Internationaler Rechtsverkehr

Urkunden eines deutschen Notars genießen auch im Ausland großes Vertrauen. Gleichwohl sind bei der Verwendung notarieller Urkunden im Ausland regelmäßig besondere Formalitäten zu beachten. Deshalb unterstützen wir Sie gerne bei der Einholung erforderlicher Apostillen und Legalisationen und erstellen für Unternehmen Existenz- und Vertretungsbescheinigungen für die Verwendung im Ausland. Wenn Unterlagen aus dem Ausland für Grundbuch- oder Handelsregisterangelegenheiten in Deutschland benötigt werden, beraten wir Sie dazu ebenfalls gern.

Wir beurkunden auch in englischer und französischer Sprache.