Die rechtlichen Wirkungen der Ehe lassen sich notariell gestalten. Gleiches gilt für die Rechtsfolgen einer Scheidung. Und auch bei der Familienplanung sind sie unter gewissen Umständen auf notarielle Schützenhilfe angewiesen.

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Ehe & Familie

Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob er das richtige Ehemodell findet.

Der Ehevertrag

Die Vorstellungen vom ehelichen Miteinander sind so bunt wie das Leben. Die gesetzlichen Ehefolgen sind dagegen immer gleich. Wer die gesetzlichen Folgen der Eheschließung seinen Vorstellungen vom ehelichen Miteinander anpassen möchte, tut dies in Form eines notariellen Ehevertrages. Dazu sollten Sie sich intensiv mit der Frage auseinandersetzen, welches Ehemodell Sie leben möchten und welcher Regelungsdarf sich daraus ergeben könnte:

  • Gibt es einen Kinderwunsch?
  • Wer soll beruflich kürzertreten, wenn gemeinsame Kinder da sind – und wie lange?
  • Soll nach einer etwaigen Scheidung jeder soweit wie möglich wieder „für sich selbst verantwortlich“ sein oder soll unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen?
  • Sollen während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften solidarisch geteilt werden oder ist jeder für seine eigene Altersvorsorge verantwortlich?
  • Ist ein Ehepartner unternehmerisch tätig?
  • Soll sein Unternehmen im Scheidungsfall bei der Berechnung von Zugewinnausgleichsansprüchen ausgeklammert werden?

Natürlich braucht nicht jeder einen Ehevertrag. Denn die gesetzlichen Ehefolgen sind für viele Paare genau richtig. Sie sollten sich aber zumindest mit der Frage auseinandersetzen, ob das auch für Sie zutrifft. Dazu beraten wir Sie gerne – und das am besten, bevor Sie vor dem Standesbeamten stehen.

Wer getrennte Wege gehen möchte, braucht geklärte Verhältnisse.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung

Man hat die Entscheidung getroffen, getrennte Lebenswege zu gehen. Die Scheidung steht bevor. Und dann bleibt man durch langwierige Streitigkeiten über die Rechtsfolgen der Scheidung doch noch auf Jahre miteinander verbandelt. Wer das nach Möglichkeit vermeiden möchte, informiert sich rechtzeitig über den Abschluss einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung. Die Regelungsmöglichkeiten sind vielfältig. Denn es stellen sich viele Fragen:

  • Wer bekommt das Haus?
  • Wie sollen die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften aufgeteilt werden?
  • Soll nachehelicher Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten geleistet werden?
  • Sollen Regelungen zum Kindesunterhalt getroffen werden?
  • Soll nach der Trennung noch eine gemeinsame steuerliche Veranlagung erfolgen?
  • Sollen die wechselseitigen Erbansprüche der Ehepartner bereits vor der Einleitung bzw. Durchführung eines Scheidungsverfahrens ausgeschlossen werden?

Wer möglichst viele kritische Punkte rechtzeitig in einer Scheidungsfolgenvereinbarung abschließend regelt, kommt der späteren gerichtlichen Klärung dieser Themen zuvor. Das schont die Nerven und in der Regel auch den Geldbeutel. Denn die Kosten für Gerichtsverfahren in Scheidungsfolgensachen sind in der Regel um ein Vielfaches höher als die Notargebühren für eine Scheidungsfolgenvereinbarung – und das bei ungewissem Ausgang in der Sache.

Auch bei der Familienplanung leisten wir gerne notarielle Schützenhilfe.

Der Adoptionsantrag und die Inseminationsvereinbarung

Bei der Familienplanung ist notarieller Rat gefragt, wenn Sie einen Adoptionsantrag stellen oder im Vorfeld einer künstlichen Befruchtung eine Inseminationsvereinbarung abschließen möchten. Auch zu diesem Themen beraten wir Sie jederzeit gerne.