Der Ehegatte erbt nicht automatisch alles!

Wofür brauchen wir denn ein Testament, ist doch eh klar: Erstmal bekommt der Überlebende alles. Und wenn nach seinem Tod noch was übrig ist, geht es auf die Kinder über!?

Der Ehegatte erbt nicht automatisch alles!

Falsch gedacht. Viele Eheleute gehen davon aus, dass der Gesetzgeber bereits vorgesehen hat, dass der überlebende Ehepartner zunächst Alleinerbe des erstversterbenden Ehepartners wird und die gemeinsamen Kinder dann erst nach dem Ableben des letztversterbenden Ehepartners zur Erbfolge gelangen. Die gesetzliche Erbfolge sieht aber vor, dass Kinder des Erblassers neben dessen Ehepartner zur Erbfolge gelangen. Verstirbt zum Beispiel ein im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheirateter Ehepartner und hinterlässt neben seiner Ehefrau oder seinem Ehemann drei Kinder, so sind der überlebende Ehepartner zu 1/2-Anteil und die Kinder zu je 1/6-Anteil zur Erbfolge berufen. Wer diese gesetzliche Erbfolge ändern möchte, muss eine Verfügung von Todes wegen errichten. Denn in vielen Fällen ist eben das „Berliner Testament“ gewünscht, in dem sich die Eheleute zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder nur als Erben des letztversterbenden Ehepartners vorgesehen sind. Aber auch das ist nicht immer die richtige Lösung. Insbesondere bei größeren Vermögen und bei "Patchwork"-Familien sind Besonderheiten zu beachten, die aus rechtlicher oder steuerlicher Sicht gegen ein „Berliner Testament“ sprechen können. Zu all diesen Themen beraten wir Sie gerne.

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