Ehegatten haften nicht automatisch für die Schulden des anderen!

Mein Verlobter ist Unternehmer. Wir müssen unbedingt Gütertrennung vereinbaren, sonst hafte ich doch am Ende für seine Geschäftsschulden, oder nicht?

Ehegatten haften nicht automatisch für die Schulden des anderen!

Auch wenn sich das gegenteilige Gerücht hartnäckig hält: Ohne vertragliche Vereinbarungen leben Eheleute in Deutschland im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass Vermögen und Schulden während der Ehe getrennt bleiben. Die Zugewinngemeinschaft sieht lediglich vor, dass während der Ehe erzielte Vermögenszuwächse bei Beendigung der Ehe unter den Eheleuten aufzuteilen sind. Für die Schulden des anderen haftet man daher grundsätzlich nicht. Etwas anderes gilt natürlich dann, wenn man sich vertraglich dazu verpflichtet, für die Verbindlichkeiten des anderen einzustehen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn man einen Darlehensvertrag mitunterzeichnet oder für die Schulden des anderen eine Bürgschaft übernimmt.

Nur um nicht für die Schulden des Ehepartners zu haften, braucht man also keinen Ehevertrag. Es gibt aber oft andere Gründe, die für den Abschluss eines Ehevertrags sprechen. Dazu beraten wir Sie gerne.

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